Die Künstlersozialabgabe (KSK) kann für viele Freelancer zu einer Kostenfalle werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Sozialversicherungsbeitrag, der von Unternehmen an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt wird, wenn sie bestimmte kreative oder publizistische Leistungen einkaufen.
Die KSK-Abgabepflicht trifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizistenvergeben. Dazu gehören unter anderem:
Die KSK-Abgabepflicht gilt für eine breite Palette von Leistungen, die im Bereich der Kunst, Kultur und Publizistikerbracht werden. Dazu gehören unter anderem:
Die Höhe der KSK-Abgabe beträgt 5 % (Stand 07/2024) des Entgelts, das an den freischaffenden Künstler oder Publizisten gezahlt wird.
Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen freiberuflichen Grafiker mit der Erstellung einer Website für 2.000 Euro. Auf dieses Honorar muss das Unternehmen eine KSK-Abgabe von 100 Euro (5 % von 2.000 Euro) abführen.