Nicht vergessen - Sonst wirds teuer!

1. Definieren Sie Ihre Anforderungen klar und deutlich.

Die Künstlersozialabgabe (KSK) kann für viele Freelancer zu einer Kostenfalle werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um einen Sozialversicherungsbeitrag, der von Unternehmen an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt wird, wenn sie bestimmte kreative oder publizistische Leistungen einkaufen.

Wer muss die KSK-Abgabe abführen?

Die KSK-Abgabepflicht trifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Aufträge an selbständige Künstler und Publizistenvergeben. Dazu gehören unter anderem:

  • Kreative Berufe: Grafiker, Webdesigner, Fotografen, Musiker, Autoren, Journalisten
  • Online-Dienstleister: Texter, Programmierer, Social-Media-Manager
 
Freiberufliche Künstler und Publizisten sind nicht verpflichtet, auf ihren Rechnungen darauf hinzuweisen, dass für ihre Tätigkeiten die Künstlersozialabgabe (KSK) anfällt. Die KSK-Abgabepflicht ist unabhängig vom Versicherungsstatusdes Freelancers in der KSK. Sie richtet sich ausschließlich nach der Art der erbrachten Leistung und deren Einordnung in den Katalog der KSK-pflichtigen Tätigkeiten.

 

Von welchen Leistungen fällt KSK-Abgabe an?

Die KSK-Abgabepflicht gilt für eine breite Palette von Leistungen, die im Bereich der Kunst, Kultur und Publizistikerbracht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Erstellung von Texten, Bildern, Musik und Videos
  • Die Gestaltung von Webseiten und Werbeanzeigen
  • Die Durchführung von Konzerten, Lesungen und Theateraufführungen
  • Die journalistische Berichterstattung
Wie hoch ist die KSK-Abgabe?

Die Höhe der KSK-Abgabe beträgt 5 % (Stand 07/2024) des Entgelts, das an den freischaffenden Künstler oder Publizisten gezahlt wird.

Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt einen freiberuflichen Grafiker mit der Erstellung einer Website für 2.000 Euro. Auf dieses Honorar muss das Unternehmen eine KSK-Abgabe von 100 Euro (5 % von 2.000 Euro) abführen.

Zusätzliche Tipps!
  • Prüfe, ob die gebuchte Leistung in den Bereich der Künstlersozialkasse (KSK) fällt.
  • Falls ja, berücksichtige in deiner Kalkulation die Abgabe in Höhe von 5% der Gesamtkosten des Freelancer.
  • Diese Abgabe wird nicht vom Freelancer auf die Rechnung aufgeschlagen und muss separat vom Auftraggeber an die KSK abgeführt werden.
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